Physiotherapie und Physikalische Therapie

Schwerpunkte unserer Arbeit sind

  • Heilbehandlungen (gemäß medizinischer Verordnung) zur Behandlung von Gelenkbeschwerden, Rückenproblemen, Muskelschwäche und Stress-Symptomen (Gehstocktraining, Gelenkmobilisation, Stabilisierung der Nacken- und Rückenmuskulatur, Kräftigung spezifischer Muskelgruppen);  
  • Heilbehandlung (gemäß medizinischer Verordnung) neurologischer Krankheitsbilder des Bewegungsapparates
  • Maßnahmen zur Gesunderhaltung Reha/Prävention für Beruf, Sport und Freizeit – für die keine medizinischen Verordnungen notwendig sind.

 

Behandlungen

 

Ziffer 

Leistung

10000  

Physiotherapeutischer Erstbefund oder First Contact

10001Krankengymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung, Atemtherapie, Richtwert: 30 Minuten

10002

Krankengymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung, Atemtherapie, Richtwert: 20 Minuten

10004

Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Voijta, PNF) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten

10005

Manuelle Therapie,
Richtwert: 30 Minuten

10006

Manuelle Therapie,
Richtwert: 20 Minuten

10018Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) Richtwert: 60 Minuten
Begrenzt auf max. 25 Behandlungen pro Kalenderjahr
10021

FDM (Faszien- Distorsions- Modell)
Richtwert: 30 Minuten

10022

10023

Kinesio- Tape Richtwert: klein ( pro Tape)

Kinesio- Tape Richtwert: groß ( pro Tape )

Materialkosten
(Tape wird innerhalb einer Behandlung angelegt) 

Bereich Palliativversorgung

Ziffer  

Leistung

10030
            

Physiotherapeutische Komplexbehandlung
in der Palliativversorgung
Richtwert: 60 Minuten

Bereich Massagen

Ziffer 

Leistung

10071     Fußreflexzonentherapie Richtwert: 30 Minuten


10053

 
10055

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile
a) Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Bürsten- und Colonmassage Richtwert: 30 Minuten
b) Bindegewebsmassage (BGM) Richtwert: 30 Minuten

 



10056
10057
10058
10074


Manuelle Lymphdrainage (MLD)

a) Teilbehandlung Richtwert: 30 Minuten
b) Großbehandlung Richtwert: 45 Minuten
c) Ganzbehandlung Richtwert: 60 Minuten
d) Kompressionsbandagierung einer Extremität, Aufwendungen für das notwendige Binde- und Polstermaterial (z.B: Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden sind mitzubringen)

Bereich Packungen

Ziffer  

Leistung

10064  

Heiße Rolle, Richtwert: 15 Minuten

10061

Warmpackungen eines oder mehrerer Körperteile (Fango)

Bereich Kälte- und Wärmeanwendungen

Ziffer 

Leistung

10063  

Kältetherapie bei einem oder mehreren Köperteilen mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkte Abreibung, Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen

10062

Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen
Richtwert: 20 Minuten

10065

Ultraschall-, Wärmetherapie
Richtwert: max. 10 Minuten

Bereich Elektrotherapie

Ziffer    

Leistung

10067Iontophorese, 
Richtwert: 10 Minuten

10068

Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellter Stromstärke und Frequenzen, Richtwert: 10 Minuten

10074

Elektrostimulation bei Lähmungen

Bereich Sonstiges

Ziffer   

Leistung

10130Ärztlich verordneter Hausbesuch (Inkl. Wegegeld)
10131Reduzierter Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung, je Patient inkl. Wegegeld
10132Physiotherapeutischer  Bericht auf schriftliche Anforderung der Versicherung, des behandelnden Arztes oder des Medizinischen Dienstes

 

 

Terminvereinbarungen unter (0421) 347-1280

 

Informationen für Privat- und Selbstzahler

Sie benötigen ein Privatrezept von Ihrem Arzt.

Wir führen die entsprechenden Behandlungen durch und Ihnen wird als Patient/In eine Behandlungsrechnung ausgestellt, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung je nach Vertragsabschluss zur vollständigen oder teilweisen Erstattung einreichen können.
Beihilfe-Patienten beachten bitte, dass die Behandlungspreise über dem Beihilfesatz liegen können, bei ausreichendem Versicherungsschutz jedoch weitgehendst von den privaten Krankenversicherungen erstattet werden.

Für Privatpatienten bzw. Selbstzahler wird der 1,3 fache Satz der GKV-Preise berechnet.