Sternenkinder
Beisetzung von tot- und fehlgeborenen Kindern
Leben ist von Anfang an mit vielen Hoffnungen verbunden.
Ihre Freude über neues Leben hat traurigerweise ein schmerzhaftes Ende genommen.
Menschen mit ähnlichen Erfahrungen haben es als hilfreich erlebt, ein Stück des schweren Weges begleitet zu werden und für das Abschiednehmen einen Ort zu haben. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
Individuelle Bestattung
Alle tot- und fehlgeborenen Kinder können individuell bestattet werden. Dafür beauftragen betroffene Eltern ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.
Auf dem kirchlichen Friedhof in Oslebshausen befindet sich eine Grabstelle für tot- und fehlgeborene Kinder. Die Kosten für Beisetzung und Grabpflege übernimmt die Kirchengemeinde. Natürlich können Sie auch jeden anderen Friedhof für die Beisetzung wählen.
Gemeinsame Bestattung
Wenn ein Wunsch nach individueller Bestattung nicht besteht und auch keine Bestattungspflicht* vorliegt, werden die Kinder feuerbestattet und in einer gemeinsamen Urne mit einer ökumenischen Trauerfeier auf dem Friedhof in Huckelriede beigesetzt. Dort befindet sich eine Grabstelle, zu der Sie immer wieder kommen können.
Die Gestaltung der Trauerfeiern übernehmen evangelische und katholische Klinikseelsorger und –seelsorgerinnen verschiedener Bremer Kliniken. Für die Familien entstehen durch diese Form der Bestattung keinerlei Kosten.
Die Einäscherung bei einer gemeinsamen Bestattung erfolgt zwei Wochen vor dem jeweiligen Beisetzungstermin.
Die Beisetzungstermine für 2024:
06.02.2024 | 16 Uhr |
16.04.2024 | 16 Uhr |
11.06.2024 | 16 Uhr |
20.08.2024 | 16 Uhr |
19.11.2024 | 14.30 Uhr |
Die Abschiedsfeier findet in der Trauerhalle auf dem Friedhof Huckelriede statt, anschließend die Beisetzung auf der Grabstelle in Huckelriede.
Alle betroffenen Menschen sind eingeladen, unabhängig von ihrer Kultur und Religion.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Krankenhausseelsorge einer Bremer Klinik mit Geburtshilfe.
Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg Halt und Kraft.
Das Team der Krankenhausseelsorge im St. Joseph-Stift.
* Eine Bestattungspflicht besteht in Bremen, wenn ein Kind mehr als 500g wiegt oder lebend zur Welt kam und dann verstorben ist.
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