Die Situation des Dementen unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines an einer anderen Erkrankung leidenden Patienten, der infolge seiner Erkrankung die Fähigkeit zu einer rechtlich verbindlichen Willensbildung verloren hat. Es braucht daher keine besondere Patientenverfügung für den Fall der Demenz. Und doch bestehen zwischen Vorausverfügungen für den Fall der Demenz und für andere Erkrankungen Unterschiede, nämlich in der Bereitschaft anderer, solche Vorausverfügungen in der Praxis zu befolgen. Was ist Schicksal, was können wir mit einer Vorausverfügung bei Demenz "machen", was können wir mit einer Vorausverfügung bei Demenz "gestalten"? Der Leiter des klinischen Ethikkomitees im Krankenhaus St. Joseph-Stift Reinhard Gilster diskutiert am 25. Februar diese und weitere Fragen rund um das Thema.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung unter (0421) 347-347 oder mam(at)sjs-bremen.de ist aufgrund limitierter Plätze erforderlich.
Medizin am Mittwoch
Was leisten Patientenverfügungen für den Fall der Demenz?
Datum: 25. Februar 2026
Beginn: 16.00 Uhr
Referent: Reinhard Gilster, Leiter des Klinischen Ethikkomitees
Ort: Schulungszentrum des St. Joseph-Stift (Eingang Schubertstraße), Schwachhauser Heerstr. 54, 28209 Bremen



