Mittwoch, 25.05.2022

Besuche wieder möglich. Neue Besuchsregelungen ab 26. Mai 2022

Liebe Patient:innen, liebe An- und Zugehörige,
ab 26. Mai 2022 gelten in unserem Haus folgende Besuchsregelungen:

3G-Regel*: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete

1-1-1-Regel: Pro Patientin oder Patient – eine Besuchsperson – einmal am Tag

Besuchszeiten: Zwischen 15:00 und 19:00 Uhr

Maskenpflicht**: Alle Besuchspersonen müssen eine FFP2-Maske tragen – gilt auch im Patientenzimmer!

Hygiene- und Abstandregeln: Besuchspersonen sollen zu anderen Patientinnen und Patienten, anderen Besuchspersonen und dem Personal einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten und sich die Hände beim Betreten des Krankenhauses sowie beim Verlassen des Patientenzimmers desinfizieren.

Ausnahmen: Ausnahmen sind mit dem Stationspersonal abzusprechen.

Alle Informationen rund um Geburt/Kreißsaal und Wochenbettstation haben wir Ihnen hier zusammengefasst: Informationen zum Coronavirus für Schwangere

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Team des Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen

 

* 3G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete:
(Die 3G-Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler; ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich.)
Geimpfte: als Geimpfte gelten zurzeit Personen mit mindestens 2facher Corona-Schutzimpfung, mit von der EU zugelassenen Impfstoffen
Genesene: als Genesene gelten Personen, deren vorherige Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. (Es gilt das Datum des PCR-Nachweises)
Getestete: PCR oder AG-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden

Details regelt § 22a des Infektionsschutzgesetzes: dejure.org/gesetze/IfSG/22a.html

**Maskenpflicht:
Hiervon sind folgende Personen ausgenommen:
1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
2. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dies durch ärztliche Bescheinigung nach-weisen können, und
3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Für Kinder von 6-13 Jahren ist ein chirurgischer Mund-Nasenschutz ausreichend.