Freitag, 07.01.2022

Besuchsverbot ab 10. Januar 2022

Liebe Patient:innen, liebe An- und Zugehörige,

aktuell breitet sich die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus immer weiter aus und der Inzidenzwert in Bremen erreicht täglich neue Höchstwerte.

In unserem Krankenhaus arbeiten wir nach einem strikten Hygienekonzept, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wir tun alles, um unsere Patient:innen und unsere über 1.000 Mitarbeiter:innen so gut es geht zu schützen. Um die Ansteckungsgefahr von außen so gering wie möglich zu halten, gilt daher ab Montag, 10. Januar 2022, bis auf weiteres ein Besuchsverbot in unserer Klinik.

Als Krankenhaus gehören wir zur kritischen Infrastruktur. Im Sinne unserer Patient:innen möchten wir drohende Personalengpässe vermeiden, um unserem Versorgungsauftrag und unserer Verantwortung auch weiterhin gerecht zu werden.

Wir beobachten den Verlauf der Pandemie und die Entwicklung der Zahlen in Bremen und umzu genau und hoffen, dieses Besuchsverbot bald wieder aufheben zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Team des Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen

Besuchsverbot

Ab 10. Januar 2022 haben Besuchs- sowie Begleitpersonen ambulanter Patient:innen keinen Zutritt mehr zu unserem Krankenhaus.

Dieses Besuchsverbot gilt nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in den Bereichen rund um das Gebäude. Bitte verzichten Sie daher auch auf Treffen z.B. vor den Eingängen oder im Garten und helfen Sie mit, unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu schützen!

 

Ausnahmen

Ausnahmen von dem Besuchsverbot sind in besonderen Situationen möglich und im Vorfeld mit dem zuständigen Stationspersonal zu klären (für alle Ausnahmen gilt dann die 2G-plus-Regel!).

Dies betrifft die Besuche von Palliativ- und Intensivpatient:innen, onkologischen Patient:innen in schwieriger Situation, die Begleitung von Patient:innen mit einer Demenzerkrankung sowie von minderjährigen Patient:innen.

Ambulante Patient:innen: Für Begleitpersonen von ambulanten Patient:innen gelten die gleichen Ausnahmeregelungen. Erlaubt sind hier medizinisch notwendige Begleitpersonen, z.B. starker Sehbehinderung, onkologischen oder mobilitätseingeschränkten Patient:innen u.ä..

Kreißsaal: Unter der Geburt ist weiterhin eine Begleitperson erlaubt, die die Wöchnerin auch auf der Wochenbettstation besuchen darf.

Für alle Ausnahmen gilt die 2G-plus-Regel.

 

Patient:innen mit medizinischen Anliegen

Patient:innen zur ambulanten Behandlung oder geplanten stationären Aufnahme dürfen weiterhin das Gebäude betreten. Melden Sie sich bitte zunächst an unserer Einlasskontrolle im Eingangsbereich.

 

Abgabe von frischer Wäsche / persönlichen Dingen

Die Abgabe von frischer Wäsche oder persönlichen Dingen für unsere Patient:innen ist beim Team der Einlasskontrolle möglich. Bitte versehen Sie die Taschen mit dem Namen der/des Patient:in.

 

Kontaktformular für Genesungswünsche

Sie haben Angehörige oder Freunde, die derzeit stationär Patient:innen im St. Joseph-Stift sind? Dann möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Gelegenheit geben, trotz des Besuchsverbots Ihre guten Wünsche an sie weiterzugeben.

Hier finden Sie ein Formular, um Ihre Genesungswünsche zu hinterlassen – wir geben Ihre Nachricht für Sie weiter!