Montag, 07.01.2019

Kuschelroboter, Patientenverfügungen und Komfortfüttern: Ethische Überlegungen zum Umgang mit schwerst Dementen

Das Klinische Ethik-Komitee des Krankenhaus St. Joseph-Stift lädt am Mittwoch, 23. Januar um 17 Uhr zu einem Vortrag der renommierten Medizinethikerin Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ein. Der Eintritt ist frei.

Schein-Elemente in der Betreuung von Menschen mit Demenz erobern den Markt. Die Roboter-Robbe ist zum Knuddeln, künstliche Aquarien laden zum Betrachten ein. Darf man Demente belügen oder auch nur irreführen? Nein, sagen die einen. Ja, die anderen – wenn es die Lebensqualität verbessert. Und wie ist es mit so genannten "Demenzverfügungen"? Menschen in gesunden Tagen erklären für den Fall einer Demenzerkrankung ihre Nicht-Zustimmung zu lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen. Dann kann es aber zum Konflikt zwischen vorausverfügtem Willen und akutem, sich im Verhalten gezeigten „natürlichen Willen“ kommen. Derselbe Patient, der die Vorausverfügung getroffen hat, zeigt als Dementer lebensbejahende Verhaltensäußerungen. Was gilt nun? 

Heutzutage wird dem Respekt vor der Autonomie von Patienten einen deutlich höheren Stellenwert eingeräumt als in früheren Zeiten. Das Prinzip des Respekts vor Selbstbestimmung ist aber relativ abstrakt. Die Veranstaltung mit Bettina Schöne-Seifert will zum Nachdenken anregen, was dieses Prinzip für die konkrete Problematik der Demenz und für den Umgang mit schwerst Dementen bedeutet.

Datum: 23. Januar 2019
Beginn: 17.00 Uhr 
Ort: Schulungszentrum St. Joseph-Stift, Schwachhauser Heerstr. 54, (Eingang Schubertstraße), 28209 Bremen