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Informationen zum Coronavirus für Schwangere
Liebe Schwangere, liebe werdende Eltern,
hier haben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Coronavirus zusammengestellt.
Bleiben Sie bitte unbesorgt – auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind wir rund um die Uhr für Sie da und garantieren beste medizinische Unterstützung für Sie und Ihr Kind!
Müssen sich Schwangere zur Geburt im St. Joseph-Stift anmelden?
Bitte melden Sie sich zur Geburt in unserer Klinik verbindlich an. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer der Elternschule (Fon 0421/347–1388) montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr.
Besteht das Risiko, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder bei Ihnen Erkältungssymptome vorliegen, melden Sie sich auf jeden Fall telefonisch bevor Sie zur Entbindung ins Krankenhaus kommen unter Fon 0421/347–1332.
Bitte beachten Sie:
Aktuell sind leider keine Anmeldungen zu Geburtsterminen im Februar und März mehr möglich. Für spätere Geburtstermine können wir Ihnen wieder Anmeldetermine anbieten.
Die Anmeldung sollte in der 30. Schwangerschaftswoche erfolgen. Anmeldungen vor dieser Frist können wir leider nicht berücksichtigen.
Was müssen Schwangere beachten, wenn sie zur Geburt ins St. Joseph-Stift kommen?
Beim Betreten des Krankenhauses müssen Sie und Ihre Begleitperson einen Fragebogen ausfüllen und Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Darin wird auch abgefragt, ob Sie Kontakt zu einer Person mit gesichertem Nachweis einer Coronavirus-Infektion hatten oder sich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Während Ihres gesamten Aufenthalts im Krankenhaus müssen Sie einen Mund-Nase-Schutz tragen – das gilt auch für Ihre Begleitperson.
Besteht das Risiko, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder bei Ihnen Erkältungssymptome vorliegen, melden Sie sich auf jeden Fall telefonisch bevor Sie zur Entbindung ins Krankenhaus kommen unter Fon 0421/347–1332.
Welche weiteren Informationsangebote (Sprechstunden, Kreißsaalführung usw.) gibt es?
Anmeldesprechstunde
Unsere Anmeldesprechstunde findet jetzt wieder in der Elternschule statt. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer der Elternschule (Fon 0421/347–1388) montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an.
Geburtsplanungssprechstunde
In der Geburtsplanungssprechstunde haben Sie weiterhin die Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Ärztinnen/Ärzte eventuell auftretende Probleme Ihrer Schwangerschaft zu besprechen. Dies gilt insbesondere für Schwangere mit Diabetes, Bluthochdruck, Beckenendlage und anderen schwerwiegenden Erkrankungen oder bereits schwierigen vorangegangenen Geburten. Unsere Ärztinnen/Ärzte arbeiten intensiv mit Ihrer/Ihrem niedergelassenen Frauenärztin/Arzt zusammen, um Sie bestmöglich zu versorgen. Für die Terminvergabe melden Sie sich bitte montags bis freitags in der Zeit von 8–15.30 Uhr unter Fon 0421/347–1332.
Ultraschallsprechstunde
In der Ultraschallsprechstunde erhalten Sie im Gespräch mit einem Oberarzt Auskunft zur vorgeburtlichen Diagnosemöglichkeiten. Wir arbeiten eng mit Ihrem niedergelassenen Frauenarzt zusammen und besprechen mit Ihnen mögliche oder notwendige Untersuchungen. Hierzu gehören beispielsweise die Nacken-Falten-Messung (11.-14. Schwangerschaftswoche), der Ausschluss von Fehlbildungen mit Ultraschall (21.-24. Schwangerschaftswoche), die kindliche und/oder mütterliche Blutflussmessung und die kindliche Wachstumskontrolle (32.-38. Schwangerschaftswoche). Nach Absprache mit Ihnen nehmen wir im Fall notwendiger weiterer Untersuchungen mit einem vorgeburtlichen Diagnostikzentrum Kontakt auf. Für die Terminvergabe melden Sie sich bitte montags bis freitags in der Zeit von 8–15.30 Uhr unter Fon 0421/347–1332.
Anästhesie-Sprechstunde "schmerzarme Geburt"
In der Anästhesie-Sprechstunde "schmerzarme Geburt" wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch mit einem Narkosearzt erläutert, wie eine Periduralanalgesie (PDA), also eine rückenmarksnahe, lokale Betäubung funktioniert. Als werdende Mutter können Sie dann in Ruhe und gut informiert entscheiden, ob Sie diese Form der Schmerzausschaltung unter der Geburt in Anspruch nehmen wollen. Termine nach Vereinbarung unter (0421) 347-1502.
Kreißsaalführung
Die Kreißsaalführung können wir Ihnen derzeit leider nicht anbieten.
Werden Schwangere grundsätzlich auf Corona getestet?
Alle Schwangeren, die stationär aufgenommen werden oder zur Geburt in unser Krankenhaus kommen, werden abgestrichen und auf das Coronavirus getestet.
Darf noch eine Begleitung während der Geburt dabei sein?
Ja, im St. Joseph-Stift darf weiterhin während der Geburt eine Begleitperson der Schwangeren mit dabei sein.
Die Begleitperson wird von der Schwangeren bestimmt und darf über den gesamten Aufenthalt (d.h. im Kreißsaal sowie auf der Wochenbettstation) in unserem Krankenhaus nicht wechseln. Im Krankenhaus muss die Begleitperson einen Mund-Nase-Schutz tragen und darf keine Symptome oder andere Risikofaktoren haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten bzw. Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt haben.
Wie sind die Verhaltensregeln für Begleitpersonen in der geburtshilflichen Abteilung?
Wir freuen uns sehr, dass Sie uns Ihr Vertrauen aussprechen und sich für die Geburt Ihres Kindes für unsere Klinik entschieden haben.
Damit wir in Zeiten der bestehenden Corona-Pandemie auch weiterhin unser Haus für werdende Eltern so offen halten können wie bisher, möchten wir sie eindringlich bitten, folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Zur Geburt in den Kreißsaal darf die Schwangere von einer Person begleitet werden. Geburt bedeutet: es besteht eine regelmäßige Wehentätigkeit mit gleichzeitiger Eröffnung des Muttermundes, oder Sie sind bei uns zu einem geplanten Kaiserschnitt angemeldet.
- Anmeldung zur Geburt, ambulante Besuche, CTG–Kontrollen, Geburtsplanungssprechstunde, Vorbereitung zum Kaiserschnitt , Wendung bei Beckenendlagen, Aufnahme zur Geburtseinleitung bis zur regelmäßigen Muttermunds wirksamen Wehentätigkeit, oder andere Gründe , die zur stationären Aufnahme führen, sind von einer Begleitung durch den Partner / Begleitperson ausgenommen.
- In Einzelfällen (z.B. sprachl. Barriere, etc.) kann nach Rücksprache mit dem geburtshilflichen Team eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
- Die Begleitperson darf während des stationären Aufenthaltes nicht wechseln. Sie wird von uns namentlich registriert, und bekommt zur Identifikation, im Rahmen des stat. Aufenthaltes ein Armband mit den Personalien der Schwangeren / Wöchnerin ausgehändigt und umgebunden.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend (bei Verstoß kann ein Hausverbot ausgesprochen werden). Bitte beachten Sie die allg. Hygieneregeln.
- Sowohl im Kreißsaal, als auch auf der Wochenstation bitten wir Sie, so wenig wie möglich den Geburtsraum bzw. das Patientenzimmer zu verlassen.
- Bitte vermeiden Sie auch während der Besuchszeit die Klinik mehrfach zu verlassen.
- Die Begleitperson darf auf der Wochenstation max. 1 Stunde pro Tag im Zeitraum von 14-18 Uhr besuchen.
- Die Begleitperson darf die Familie am Entlassungstag auf der Wochenstation zwischen 10-12 Uhr abholen.
- Individuelle Absprachen mit der Schwester insbesondere zur Abholung sind möglich.
- Der Aufenthaltsraum auf der Wochenstation darf nur von einer Person alleine betreten werden. Eine Ausnahme besteht für die Patientin mit ihrem Partner / Begleitperson.
- Bitte beachten Sie unsere Besuchszeiten und befolgen Sie bitte die Anweisungen unseres Personals.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Mithilfe
Sind Besuche auf der Wochenbettstation erlaubt?
Ja, auf unserer Wochenbettstation sind Besuche möglich, aber bitte beachten Sie: Es ist nur Ihre zuvor festgelegte Begleitperson als Besucher erlaubt. Diese Person darf während Ihrer Zeit in unserem Krankenhaus auch nicht wechseln. Ihre Begleitperson muss sich bei jedem Besuch im Krankenhaus mit einem gültigen Personalausweis ausweisen.
Wird weiterhin ein Familienzimmer angeboten?
Ja, nach Verfügbarkeit bieten wir Ihnen weiterhin ein Familienzimmer an. Hier können Sie zu dritt die ersten Lebenstage Ihres Babys zusammen genießen.
Darf ein Geschwisterkind zu Besuch kommen?
Nein, Besuche von Geschwisterkindern sind momentan leider nicht möglich. Lediglich Ihre zuvor festgelegte Begleitperson darf Sie besuchen.
Wird das Neugeborene auf Corona getestet?
Sofern kein begründeter Verdacht besteht, wird Ihr neugeborenes Kind nicht auf das Coronavirus getestet. Sollte das Kind jedoch bestimmte Symptome zeigen oder Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben, werden entsprechende Schutzmahnahmen eingeleitet.
Darf der Vater auch bei einem Kaiserschnitt dabei sein?
Ja, bei einem geplanten Kaiserschnitt darf der Vater dabei sein.
Muss man auch während der Geburt den Mundschutz tragen?
Grundsätzlich gilt für alle Anwesenden im Kreißsaal Mundschutzpflicht. Allerdings dürfen die Gebärenden den Mundschutz während der Geburt abnehmen, wenn es ans intensive Veratmen der Wehen geht und der Mundschutz allzu sehr bei der Atmung behindert.
Weitere Informationen
Weiterführende Infos zu den Themen Schwangerschaft und Corona finden Sie hier: