Qualitätsbericht

Wir schaffen Transparenz

Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen (alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt. Die Berichte bieten einen umfassenden Überblick über Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten der Krankenhäuser. Sie dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie einweisenden Ärztinnen und Ärzten.

Selbstverständlich erfüllt das Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen die gesetzlichen Vorgaben und stellt seinen Qualitätsbericht jährlich den Krankenkassen zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung. Interessierte Patienten finden in sogenannten „Kliniksuchmaschinen“ weitere ausführliche Informationen, die auf die Daten der Qualitätsberichte zurückgreifen. Eine Auflistung der Kliniksuchmaschinen finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Nähere Informationen, wie Sie die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser lesen und verstehen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Den aktuellen Qualitätsbericht des Krankenhaus St. Joseph-Stift finden Sie hier als Pdf sowie im Deutschen Krankenhausverzeichnis.