Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit – eine Fixierung – von Patienten erfolgt in der Regel zur eigenen Sicherheit der Betroffenen. Sie kann auch gegen den Willen der Betreuten, etwa dementer oder deliranter Patienten, angewandt werden, wenn es keine Alternativen in solchen Situationen gibt. Eine Fixierung gegen den Willen berührt ethische, medizinische und juristische Aspekte. Die Fortbildung soll die Tragweite der nicht immer vermeidbaren Entscheidung für eine Fixierung deutlich machen und helfen, den Spagat zwischen notwendiger Betreuungsmaßnahme und ungerechtfertigtem Freiheitsentzug zu bewältigen.
Referent:
PD Dr. phil. Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, Dozent an der Universität Göttingen und Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees an der Universitätsmedizin Göttingen
Zeit: ´
Montag, 15. April 2013, 14.00 - 16.00 Uhr
Veranstaltungsort: ´
St. Joseph-Stift, Schulungszentrum
Den Einladungsflyer mit näheren Informationen können Sie <media 22593 _blank download "TEXT, Einladung Ethik 0313, Einladung_Ethik_0313.pdf, 1.0 MB">hier</media> herunterladen.