Wir über uns

Was ist eine MAV?
In Betrieben gibt es Betriebsräte und in Behörden gibt es Personalräte, geregelt durch das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze. Diese Gesetze gelten jedoch nicht für die Kirchen und ihre Einrichtungen. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz Art. 140 verankert. Die Katholische Kirche hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) erlassen. Der wesentliche Unterschied zum Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz besteht in der betrieblichen Mitbestimmung. Laut MAVO hat die MAV nur das Recht auf Information und Mitberatung, jedoch keine Entscheidungsrechte.

Was macht eine MAV?
Eine MAV strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem „Dienstgeber“ (Arbeitgeber in der MAVO-Sprache) an. Sie achtet darauf, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleich und gerecht behandelt werden. Sie tritt für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung. Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt ggf. für Abhilfe.

Wie hilft die MAV?
Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein und wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.