- Jobs & Karrieremöglichkeiten auf:
- RSS
- Schriftgröße:
- a
- A
- =
- Seite empfehlen.
- Seite drucken.
- Wir über uns /.
- Karriere & Förderung /.
- Programm 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bildungsreferat im St. Joseph-Stift bietet gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote, die sich als Baustein des Qualitätsmanagements verstehen und zur Personalentwicklung beitragen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot unterstützt den Mitarbeiter, entlässt ihn aber nicht aus seiner persönlichen Verantwortung, sich gemäß den geltenden Berufsordnungen und/ oder den Vorgaben der Führungskraft fort- und weiterzubilden.
Wir möchten Ihnen gerne Zusatzinformationen zum Thema Fort- und Weiterbildung geben.
Begriffserklärungen:
Außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungen werden als Maßnahmen dritter verstanden. Die Teilnahme an solchen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird in Absprache mit der Führungskraft und Bildungsreferat/ GF abgestimmt. Dabei muss jede Art persönlicher Vorteilsnahme ausgeschlossen sein. Hierzu zählen auch die überbetrieblichen Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen, die vom Bildungsreferat der Franziskus Stiftung Münster organisiert werden. Zur Beantragung gilt Formular 0141 und die dazugehörende Ablaufbeschreibung.
Exerzitien: Mitarbeiter, die im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnehmen, erhalten hierfür bis zu drei Arbeitstage Arbeitsbefreiung im Kalenderjahr (§10 Abs.5 AT zu den AVR).
Innerbetriebliche Fortbildungen werden als Fortbildungen verstanden, die vom Bildungsreferat oder in Abstimmung mit dem Bildungsreferat vor allem für die im SJS tätigen Mitarbeiter organisiert und durchgeführt werden. Hierzu zählen:
Pflichtfortbildungen
Für Pflichtfortbildungen gilt die komplette Fortbildungsdauer unabhängig vom Beschäftigungsumfang als Arbeitszeit. In Einzelfällen kann sich das Direktorium vorbehalten, die Anrechnung als Arbeitszeit gesondert festzulegen. Pflichtveranstaltungen sind im Programmheft des St. Joseph-Stiftes und in den Einzelausschreibungen als solche gekennzeichnet. Jeder Mitarbeiter hat die für ihn verpflichtenden Veranstaltungen entsprechend den planerischen Vorgaben der Abteilungsleitung zu besuchen.
- Notfallfortbildungen - Pflegerische Mitarbeiter müssen alle 3 Jahre an einer Maßnahme teilgenommen haben (Siehe Notfall-Konzept SJS).
- MPG-Schulungen lt. MPG-Vertreiberordnung sind durch den Gerätebeauftragten der Abteilung mit dem Mitarbei¬ter entsprechend für jedes Medizingerät zu schulen und im Gerätepass zu dokumentieren.
- Brandschutz-Unterweisung, laut §12 des ArbSchG muss jeder Mitarbeiter einmal jährlich eine Unterweisung absolvieren.
- MRSA-Schulungen, sind zwar keine Pflichtfortbildungen, jedoch von der Pflegedirektion ausdrücklich erwünscht und somit Arbeitszeit. Hier wird eine regelmäßige Teilnahme (alle 2 Jahre für Mitarbeiter, die Patientenkontakt haben sowie alle 3 Jahre für Mitarbeiter ohne Patientenkontakt) gewünscht. Die Teilnahme regelt die jeweilige Abteilungsleitung.
Gesundheit und Spiritualität
Die Angebote zur Gesundheit sind Serviceleistungen unseres Krankenhauses für alle Mitarbeiter und dienen dem körperlichen Wohlbefinden. Sie sind Freizeitangebote, Gebühren können ggf. erhoben werden und sind in der Aus-schreibung ersichtlich. Unser Selbstverständnis ist durch das christliche Menschenbild geprägt, besonderen Wert legen wir auf die Förderung der spirituellen Entwicklung unserer Mitarbeiter.
Wir freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen, damit wir unsere Angebote weiterentwickeln können.
Bremen, Dezember 2010






